Für Verwalter · Kanzleien · Gläubiger
Verwertung mobiler Technik aus Ihren Verfahren
Wir nehmen den Bestand auf, erfassen jede Position und verkaufen zum Festpreis über den Katalog. Wir verwerten. Das Verfahren führt der Verwalter. Keine Rechts- und Steuerberatung.
Leistungsbild
Bestandsaufnahme
Sichtung vor Ort, Abgleich mit dem Anlagenverzeichnis, Foto- und Zustandserfassung je Position. Ergebnis: eine Bestandsliste, mit der Sie arbeiten können, je Gegenstand mit Verwertungsvorschlag.
Abwicklung
Bereitstellung, Besichtigungstermine, Käuferkommunikation, Kaufvertrag und Übergabeprotokoll je Verkauf. Der Kaufpreis fließt auf das Treuhandkonto der Masse, dessen Verbindung Sie uns benennen, nicht über ein Konto von uns.
Verwertung
Verkauf zu öffentlichen Festpreisen über den Katalog, an Gewerbe und, wo das Verfahren es erlaubt, an privat. Jeder Verkauf ist über die Objektakte und die Vorgangsnummer nachvollziehbar dokumentiert.
So erfassen wir jede Maschine
Jede Position bekommt eine vollständige Akte nach festem Schema. Fehlt eine Angabe, steht das so in der Akte, statt versteckt zu werden. Für Käufer ist das ein Vertrauenssignal, für Sie ein prüffähiger Standard.
Unvollständige Maschinen kommen technisch gar nicht erst in den Katalog: ohne Zustandsklasse, Mängel-Entscheidung, Freigabe-Status, Preis und Transportdaten wird ein Fahrzeug nicht veröffentlicht.
- Identität
- Hersteller, Modell, Baujahr, Seriennummer, Standort
- Technik
- Pflicht-Datensatz je Kategorie (Leistung, Stunden, Gewicht, Laufwerk …)
- Zustand
- Eine von vier Zustandsklassen + nummerierte Mängelliste + Prüfumfang
- Papiere
- Je Dokument: vorhanden / fehlt / in Klärung. Fehlendes wird gelistet
- Herkunft
- Aktenzeichen und Gericht in jeder Akte
- Freigabe
- Verwertungsfreigabe je Fahrzeug: bestätigt oder in Klärung
- Logistik
- Transportgewicht, Maße, Verladung, Überbreiten-Kennzeichnung
Rollenabgrenzung
Wir verwerten. Das Verfahren führen Sie. Die Insolvenzverwaltung bestellt das Gericht (§ 56 InsO). Wir sind Dienstleister für die Verwertung beweglicher Gegenstände und treten nie als Verwalter auf.
Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG und keine Steuerberatung. Rechtliche Bewertungen, Anfechtungsfragen und Absonderungsrechte gehören in Ihre Kanzlei, nicht zu uns. Wir liefern die Fakten dazu.
Was für uns spricht
InsolvenzDienstleistungen Eisenach GmbH, gegründet 2024, Amtsgericht Jena, HRB 521791. Seit der Gründung haben über 400 Gewerbekunden bei uns gekauft; gelagert wird auf 9.000 m² im Schleierbornweg 2 in Eisenach-Stregda. Geprüft wird trotzdem jede einzelne Position. Prüfen Sie unseren Standard direkt: die öffentliche Objektakte, die Veröffentlichungssperre, den dokumentierten Ablauf. Jede Akte ist als A4-Datenblatt druckbar.
Mandat anfragen
- Erstkontakt
- Kurze Schilderung genügt. Wir melden uns werktags 8–16 Uhr zurück.
- Bestandsaufnahme
- Termin vor Ort, Ergebnis ist eine dokumentierte Bestandsliste.
- Konditionen
- Schriftlich, je Verfahren, inklusive des vereinbarten Zahlungswegs.
- Erlösabführung
- Auf das von Ihnen benannte Treuhandkonto der Masse, je Position einzeln zugeordnet und monatlich abgerechnet.
- Versicherung
- Betriebshaftpflicht und Versicherung des eingelagerten Fremdeigentums. Deckungsnachweis auf Anfrage vor Mandatserteilung.
- Verschwiegenheit
- Schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung, auf Wunsch mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Wegweiser für Gläubiger
Sie sind Gläubiger in einem Verfahren und machen Rechte an einem Gegenstand geltend? Dann sind wir die falsche Adresse, und sagen Ihnen lieber gleich die richtige: Forderungen melden Sie beim Insolvenzverwalter des Verfahrens an, nicht bei uns. Wir verkaufen Gegenstände; über Quoten und Forderungen entscheiden wir nicht.
Wenn Ihnen an einem Fahrzeug aus unserem Katalog Rechte zustehen (z. B. Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum), melden Sie sich bitte sofort, über das Kontaktformular, Anliegen ein Verfahren verwerten, schreiben Sie die Objekt-Nummer und Ihr Recht daran gleich in die Nachricht. Solche Positionen kennzeichnen wir als Noch nicht verkaufsbereit und verkaufen sie nicht, bevor die Klärung abgeschlossen ist.
- Forderung anmelden
- Beim Verwalter des jeweiligen Verfahrens (Anschreiben des Gerichts beachten)
- Rechte an Fahrzeugen
- Direkt an uns. Objekt-Nummer nennen
- Auskunft zum Verfahren
- Verwalter oder Insolvenzgericht, nicht wir