Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Kaufverträge über gebrauchte Fahrzeuge, Maschinen und Geräte aus Insolvenzverfahren, die über die Website der InsolvenzDienstleistungen Eisenach GmbH angebahnt werden. Verkäuferin" im Sinne dieser AGB ist die je Verfahren im Kaufvertrag ausgewiesene verkaufende Partei (siehe § 2 Abs. 2); die InsolvenzDienstleistungen Eisenach GmbH wickelt die Verwertung im Auftrag ab.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge im Katalog ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch schriftliche Annahme unseres Angebots zustande.
(2) Wer Vertragspartner ist, wird je Verfahren im Kaufvertrag ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt auf das Treuhandkonto der Insolvenzmasse, zu der der Kaufgegenstand gehört; die Kontoverbindung ist im Kaufvertrag genannt. Zahlungen auf ein anderes Konto gelten nicht als Erfüllung.
§ 3 Preise
(1) Alle Katalogpreise sind Festpreise in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf den Fahrzeugpreis kommen keine Zuschläge, kein Aufgeld und keine Vermittlungsgebühr.
(2) Die Lieferung innerhalb Deutschlands ist im Fahrzeugpreis enthalten. Für Transport, Verladung und Anfahrt werden keine Zuschläge erhoben. Selbstabholung am Standort Eisenach ist möglich; eine Minderung des Kaufpreises entsteht dadurch nicht. Nach Österreich und in die Schweiz liefern wir ebenfalls; dort ist die Lieferung nicht im Kaufpreis enthalten, sondern wird vor Vertragsschluss als fester Betrag ausgewiesen. Bei Lieferungen in die Schweiz trägt der Käufer Einfuhrabgaben und Zollformalitäten. Sondertransporte, die eine behördliche Genehmigung erfordern, werden gesondert vereinbart.
(3) Melden bis zum monatlichen Besichtigungstermin mehrere Interessenten Kaufinteresse an derselben Position an, entscheidet ein verdecktes schriftliches Gebotsverfahren. Jeder Interessent gibt bis zum Ende des Besichtigungstermins ein schriftliches Gebot in verschlossenem Umschlag ab; Gebote unterhalb des Katalogpreises sind unzulässig. Die Gebote werden nach dem Termin geöffnet, den Zuschlag erhält das höchste Gebot; bei betragsgleichen Geboten entscheidet der frühere Eingang. Die Gebote binden bis zum Ablauf des dritten Werktags nach dem Besichtigungstermin. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht, wenn insolvenzrechtliche Gründe der Veräußerung entgegenstehen.
(4) Wer eine Position vor dem Besichtigungstermin zum Katalogpreis erwirbt, nimmt am Gebotsverfahren nicht teil; die Position wird dann nicht mehr angeboten.
§ 4 Zahlung und Übergabe
(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in § 2 Abs. 2 genannte Treuhandkonto und ist vor der Übergabe vollständig zu leisten. Barzahlung und Zahlung bei der Übergabe sind ausgeschlossen. Eine Anzahlung kann vereinbart werden.
(2) Die Übergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang und nach insolvenzrechtlicher Freigabe der Herausgabe. Der Termin für Abholung oder Anlieferung wird abgestimmt; eine Herausgabe ohne abgestimmten Termin findet nicht statt. Die Übergabe erfolgt am Standort Eisenach gegen Übergabeprotokoll, sofern nicht Anlieferung vereinbart ist. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der verkaufenden Partei.
§ 5 Zustand der Ware, Besichtigung
(1) Verkauft werden gebrauchte Fahrzeuge und Maschinen aus Insolvenzverfahren. Zustand, Zustandsklasse und bekannte Mängel sind in der jeweiligen Objektakte beschrieben; die dort gelisteten Mängel sind vereinbarte Beschaffenheit.
(2) Vor Vertragsschluss besteht die Möglichkeit zur Besichtigung und Funktionsprüfung am Standort. Sie findet am monatlichen Besichtigungstermin statt, jeden ersten Sonntag im Monat, Einlass von 14 bis 18 Uhr; fällt der erste Sonntag auf einen Feiertag, am Sonntag darauf. Ein Einzeltermin an einem Werktag wird auf Anfrage vereinbart. Wertgegenstände werden am Termin unter Aufsicht vorgelegt; dafür ist die vorherige Eintragung zwingend, weil sie erst dann aus dem Tresor geholt werden. Für den Zutritt ist in jedem Fall eine vorherige Eintragung und ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Wer nicht anreisen kann, erhält auf Anfrage telefonische Auskunft und ein Exposé zur Position.
(3) Eine Position kann gegen Anzahlung reserviert werden. Sie wird dann nicht weiter angeboten und nimmt am Gebotsverfahren nach § 3 Abs. 3 nicht teil. Der Restbetrag ist vor der Übergabe zu leisten.
§ 6 Gewährleistung
(1) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung (§ 476 Abs. 2 BGB). Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht (u. a. Vorsatz, Arglist, Produkthaftung) entgegensteht.
(3) In der Objektakte als ungeprüft / Teileträger gekennzeichnete Positionen werden ausdrücklich als ungeprüft verkauft; Absatz 1 bleibt für Verbraucher unberührt.
§ 7 Widerruf und vertragliches Rückgaberecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Ausnahmen und die Folgen, einschließlich der Kosten der Rücksendung, die der Verbraucher trägt, ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Unternehmern räumt die Verkäuferin freiwillig ein vertragliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Übergabe ein, ohne dass es einer Begründung bedarf. Die Rückgabe ist in Textform zu erklären; zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Die Kosten des Rücktransports trägt der Käufer. Für einen Wertverlust, der auf eine über die Prüfung der Beschaffenheit und Funktionsweise hinausgehende Nutzung zurückgeht, ist Wertersatz zu leisten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird dadurch nicht begründet.
§ 8 Haftung
Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.