So läuft der Kauf
Der Listenpreis ist der Endpreis. Kein Aufgeld, keine Gebühr, keine Vermittlungskosten.
Von der Anfrage bis zur Übergabe sind es sechs Schritte. Das schriftliche Angebot kommt zuerst, gezahlt wird erst, wenn alle Unterlagen bei Ihnen liegen.
Die sechs Schritte im Überblick
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Anfrage
Sie fragen an
Entweder über das Anfrageformular, per E-Mail oder am Telefon. Sie brauchen nur die Positionsnummer und einen Weg, wie wir Sie erreichen.
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Angebot
Angebot binnen 24 Stunden
Schriftlich per E-Mail, an Werktagen binnen 24 Stunden: Maschine, Zustandsklasse, Preis netto wie brutto und die Mängelliste, soweit sie vorliegt.
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Rückfragen
Offene Fragen klären
Wir klären alles, was in der Akte nicht steht: Zustand, Papiere, Transport. Auf Anfrage schicken wir Ihnen das Exposé zur Position per E-Mail, mit allen Fotos und Daten.
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Unterlagen
Alles schriftlich, bevor Geld fließt
Sie erhalten Auftragsbestätigung, Rechnung, Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere. Auf Wunsch lassen wir vorher einen TÜV- oder Dekra-Bericht anfertigen.
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Zahlung
Zahlung an die Insolvenzmasse
Vorkasse auf das Treuhandkonto der Insolvenzmasse, das der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter führt. Mit dem Zahlungseingang geben wir die Herausgabe frei.
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Abholtermin
Lieferung oder Abholung
Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab: Lieferung zu Ihrem Wunschtermin, deutschlandweit ohne Aufpreis, nach Österreich und in die Schweiz gegen einen vorher genannten Aufpreis, oder ein Abholtermin in Eisenach. Übergeben wird gegen Protokoll.
Zu jeder Maschine gehören die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. Beides liegt zur Übergabe bereit. Fehlt ein Dokument, steht das vorher in der Akte.
Worauf es bei Insolvenzware ankommt
Hersteller, Baujahr und Betriebsstunden schreibt jeder Händler hin. Über eine Maschine aus zweiter Hand sagt das wenig. Entschieden wird an drei Fragen: Welche Mängel sind bekannt? Sind die Papiere vollständig? Und lässt sich der Zustand von außen bestätigen?
Darauf ist unser Standard gebaut. Er legt fest, was jede Objektakte enthält, bevor sie online geht, ein Siegel oder eine Fremd-Zertifizierung ist das nicht, sondern unsere eigene Selbstverpflichtung, offen einsehbar.
Der Standard ersetzt keine Besichtigung. Er sorgt dafür, dass Sie vorab wissen, worauf Sie schauen und wo eine Angabe fehlt.
- Mängelliste
- Jeder bekannte Mangel einzeln nummeriert, mit Fotoverweis. Vertragsbestandteil und im Festpreis berücksichtigt.
- Papiere
- Status je Dokument: vorhanden, fehlt oder in Klärung. Fehlendes wird gelistet, nicht verschwiegen.
- TÜV / Dekra
- Vorhandene Berichte gehören zur Akte. Sonst auf Wunsch beauftragt, bevor Sie sich entscheiden. Preis vorher genannt.
- Herkunft
- Insolvenz-Aktenzeichen des Verfahrens, aus dem die Maschine stammt.
- Freigabe-Status
- Freigabe zur Verwertung liegt vor oder ist in Klärung. Verkauft wird erst nach Freigabe.
- Zustandsklasse
- Eine von vier: Einsatzbereit, Einsatzbereit mit Einschränkungen, Reparaturbedürftig, Ungeprüft / Teileträger.
- Grunddaten
- Hersteller, Modell, Baujahr, wo zutreffend Erstzulassung; Betriebsstunden oder km-Stand abgelesen, sonst nicht erfasst" statt geschätzt.
Zahlung, wohin fließt das Geld?
Auf das Treuhandkonto der Insolvenzmasse, zu der die Maschine gehört, nicht auf ein Firmenkonto von uns. Die Kontoverbindung steht im Kaufvertrag und ist dem jeweiligen Verfahren zugeordnet.
Das ist kein Zusatzservice, sondern die Art, wie eine Verwertung abgerechnet wird: Der Erlös gehört den Gläubigern des Verfahrens, und der Weg dorthin muss nachvollziehbar sein. Für Sie hat es einen praktischen Vorteil. Sie zahlen nicht an einen Händler, sondern auf ein Konto, das zur Masse gehört.
Die InsolvenzDienstleistungen Eisenach GmbH handelt dabei als Verwertungsbeauftragte und wickelt die Zahlung in Ihrem Auftrag ab. Sie erscheint im Kaufvertrag mit dieser Rolle, nicht als Verkäuferin auf eigene Rechnung.
- Wohin
- Treuhandkonto der Insolvenzmasse, im Kaufvertrag ausgewiesen.
- Wann
- Nach Erhalt von Kaufvertrag und Rechnung, vor der Übergabe.
- Wie
- Ausschließlich per Überweisung. Bargeld nehmen wir nicht an, der Erlös gehört der Masse und muss den Weg dorthin belegbar nehmen.
- Anzahlung
- Bei Reservierung möglich, Rest laut Kaufvertrag.
Lieferung: in Deutschland im Preis, im DACH-Raum gegen Aufpreis
Der Preis, der in der Akte steht, ist der Preis frei Haus. Innerhalb Deutschlands liefern wir ohne Aufpreis, unabhängig von der Entfernung und vom Gewicht. Es kommt keine Nebenkosten-Zeile hinterher, und wir rechnen keine Anfahrt.
Nach Österreich und in die Schweiz liefern wir ebenfalls, dort allerdings nicht kostenlos: Der Aufpreis richtet sich nach der Entfernung und steht als fester Betrag im Angebot, bevor Sie unterschreiben. Bei der Schweiz kommen Einfuhrabgaben dazu, die zahlt der Käufer.
Grundlage der Planung sind die Transportdaten in jeder Akte, also Gewicht, Maße und Verladung. Überbreiten über 3 m kennzeichnen wir, weil sie genehmigungspflichtig sind und der Termin dann etwas Vorlauf braucht.
- Lieferung frei Haus
- Deutschlandweit im Fahrzeugpreis enthalten, Termin nach Absprache.
- Österreich und Schweiz
- Lieferung möglich, gegen Aufpreis nach Entfernung. Betrag steht vor Vertragsschluss fest.
- Selbstabholung
- Möglich, sobald die Herausgabe freigegeben ist. Verladung vor Ort, wo in der Akte vermerkt. Günstiger wird es dadurch nicht.
- Eigener Spediteur
- Selbstverständlich möglich, wir stimmen die Verladung ab.
Ihre Rechte beim Kauf
Wir verkaufen an Privatleute und an Gewerbe.
Maßgeblich sind die AGB und die Widerrufsbelehrung.
- Rückgabe binnen 14 Tagen, auch für Gewerbe: ab Übergabe, ohne Begründung. Verbraucher haben das von Gesetzes wegen, Unternehmern räumen wir es vertraglich ein. Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung.
- Gewährleistung: Ein Jahr auf Gebrauchtmaschinen für Privatkäufer. Nicht ausgeschlossen und nicht wegverhandelt.
- Besichtigung vor Zahlung: immer möglich. Das nimmt Ihnen das größte Risiko beim Kauf.
- Zahlung aufs Treuhandkonto der Insolvenzmasse: kein Privatkonto. Jede Zahlung ist dem Verfahren zugeordnet.
Herkunft, warum die Preise unter Markt liegen
Jedes Fahrzeug stammt aus einem Insolvenzverfahren und trägt das Aktenzeichen in seiner Akte. Verwertung heißt: zügig und nachvollziehbar zu Geld machen, damit das Verfahren vorankommt. Der Preisvorteil entsteht aus der Situation, nicht aus verschwiegenen Mängeln. Was nicht stimmt, steht in der Mängelliste.
Zur Rollenverteilung: Wir verwerten. Das Verfahren führt die Insolvenzverwaltung (§ 56 InsO, das Gericht bestellt sie). Wir sind nicht der Verwalter, und wir beraten weder rechtlich noch steuerlich.
- Aktenzeichen
- Steht in jeder Objektakte, damit sich jede Position ihrem Verfahren zuordnen lässt.
- Freigabe
- Je Fahrzeug weist die Akte aus, ob die Freigabe zur Verwertung vorliegt oder noch in Klärung ist.
- Belege
- Kaufvertrag, Rechnung, Übergabeprotokoll. Ihr Kauf ist vollständig dokumentiert.